Die neue Straf- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung für Sportschützen im RSB
Jochen Grahn (l.) erklärt im Interview mit Uwe Pakendorf die Vorteile der neuen Straf- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung für Sportschützen im RSB.
Der Rheinische Schützenbund hat gemeinsam mit dem ARAG Sportversicherungsbüro beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der ARAG SE als Rechtsschutzversicherer ein neues Versicherungsangebot für Sportschützen ausgearbeitet. Jochen Grahn ist Leiter des ARAG Sportversicherungsbüros beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen und stellt das ab sofort beim RSB zu buchende Versicherungsangebot gemeinsam mit RSB-Geschäftsführer Uwe Pakendorf vor.
Uwe Pakendorf: Vielen Dank, dass Sie es einrichten konnten, uns heute die neue private ARAG Straf- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung beim Rheinischen Schützenbund für Sportschützen vorzustellen! Es freut uns, dass Sie heute bei uns sind.
Jochen Grahn: Vielen Dank für die Einladung.
Uwe Pakendorf: Als Sportschütze muss man sich um die Einhaltung vieler Rechtsvorschriften kümmern. Insbesondere beim Waffenerwerb und Waffenbesitz stellt das deutsche Waffenrecht hohe Anforderungen an die Sportler. Können Sie uns mehr darüber erzählen?
Jochen Grahn: Ja, das stimmt. Das deutsche Waffenrecht ist sehr streng und stellt hohe Anforderungen an Sportschützen. Ein kleiner Fehler kann schnell zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Im schlimmsten Fall kann die Waffenbehörde den Schützen als unzuverlässig einstufen und ihm die Waffen entziehen. Auch strafrechtliche Folgen sind dann nicht auszuschließen.
Uwe Pakendorf: Das klingt sehr ernst. Welche Art von Rechtsschutz bietet die neue ARAG Versicherung des Rheinischen Schützenbundes in solchen Fällen?
Jochen Grahn: Unser offener Gruppenversicherungsvertrag beinhaltet Straf- und Verwaltungsrechtsschutz für Sportschützen, die privat Sportwaffen besitzen oder erwerben wollen. Der Verwaltungsrechtsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen durch einen Rechtsanwalt vor Verwaltungsgerichten. Das gilt auch bereits in Widerspruchsverfahren, die Gerichtsverfahren vorangehen. Wenn zum Beispiel eine Polizeibehörde eine Ordnungswidrigkeit wegen einer vermeintlichen Fristversäumnis bei einer Überprüfung eines wiederkehrenden Bedürfnisses verhängt, können die Rechtsanwaltskosten erstattet werden. Der Versicherungsschutz ist aber ausdrücklich beschränkt auf rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Entzug oder der Versagung von grünen und gelben Waffenbesitzkarten.
Uwe Pakendorf: Und wie sieht es mit dem Strafrechtsschutz aus?
Jochen Grahn: Der erweiterte Strafrechtsschutz deckt rechtliche Interessen im Zusammenhang mit dem Besitz und dem Umgang mit Waffen, Munition, Böllern und Sportgeräten im privaten Bereich und bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ab. Der Jahresbeitrag für die gesamte Versicherung beträgt nur 23,70 Euro.
Uwe Pakendorf: Das klingt nach einem sehr fairen Angebot. Welche Kosten werden eigentlich im Rechtsschutzfall von der Versicherung übernommen?
Jochen Grahn: Versichert sind insbesondere die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts, freie Honorarvereinbarungen beim erweiterten Strafrechtsschutz, Kosten für Gerichte und Widerspruchsverfahren beim Verwaltungsrechtsschutz, Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten des Prozessgegners, wenn die versicherte Person verpflichtet ist, diese zu tragen. Der Versicherungsschutz deckt Kosten bis zu einer Höhe von 300.000 Euro je Rechtsschutzfall. Eine Selbstbeteiligung ist nicht vereinbart.
Uwe Pakendorf: Gibt es bestimmte Ausschlüsse oder Einschränkungen?
Jochen Grahn: Ja, grob fahrlässig herbeigeführte Schäden können entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Rechtstreitigkeiten mit dem Vorwurf des Verbrechens sind nicht gedeckt.
Uwe Pakendorf: Wie können interessierte Mitglieder des Rheinischen Schützenbundes diese Versicherung abschließen?
Jochen Grahn: (lacht) Das haben wir ja gemeinsam so ausgehandelt! Interessierte Mitglieder können sich einfach bei der Geschäftsstelle des Rheinischen Schützenbundes in Leichlingen melden. Eine kurze formlose E-Mail genügt, und sie erhalten einen Versicherungsnachweis sowie ein Informationsblatt der ARAG SE zugeschickt. Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Tag des Beitritts. Im Bereich Verwaltungs-Rechtsschutz gilt jedoch eine 3-monatige Wartezeit.
Uwe Pakendorf: Und was müssen versicherte Personen tun, wenn sie die Versicherung in Anspruch nehmen wollen?
Jochen Grahn: Sie können uns einfach anrufen. Wir leiten die Meldung des Versicherungsfalls umgehend an die ARAG SE weiter. Ab dann kümmert sich die ARAG SE direkt um den Schutz der versicherten Personen.
Uwe Pakendorf: Vielen Dank für diese ausführlichen Informationen. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam ein umfassendes und sehr attraktives Angebot für unsere Mitglieder des Rheinischen Schützenbundes ausgehandelt haben.
Jochen Grahn: Vielen Dank. Es war mir eine Freude, hier zu sein.
RSB
Foto: Daniel Höfelmanns